2019-04-10
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Der Verein Stadtmarketing.Mödling lud seine Mitglieder gemeinsam mit dem Anwaltszentrum Mödling zur neuen Veranstaltungsreihe „RECHT.HABEN“. Dabei entbrannte eine rege Diskussion rund um die Öffnungszeiten-Ausnahmeregelungen in Mödling. Der Verein wird nun eine Anpassung der Verordnung vorantreiben.
Der Verein Stadtmarketing.Mödling und das Anwaltszentrum Mödling luden zur Veranstaltung "RECHT.HABEN" (von links nach rechts: Doris Pikisch (Stadtgalerie), Marc Wilmink (Krawany), Mia Pikisch (Casita), Hermann Düppenbecker (Hermann's Werbeberatung), MMMag. Alfred Krenn (Anwaltszentrum Mödling), Mag. Johannes Stephan Schriefl (Anwaltszentrum Mödling), Obmann Gert Zaunbauer (Putz & Stingl), Desideria & Georg Thomas (Subetage), Lisa Treitler, Michael Handschur (Hausverwaltung Handschur), Mag. Felix Kandler (Kanzlei Kandler), Sebastian Stenzel (Miele Center) und Mag. Michaela Summer (Wortschneiderei).Eine Shop-Besitzerin brachte den Stein ins Rollen. Sie hatte sich an den Verein Stadtmarketing.Mödling mit der Frage gewandt, ob sie am Faschingssonntag zur Zeit des großen Umzuges ihr Geschäft geöffnet halten dürfte. Da die Anfrage kurz vor dem Umzug kam, konnte ihr niemand so schnell die hilfreiche Auskunft geben.
So tat sich der Verein mit einem seiner Rechtsanwalts-Mitglieder zusammen und rief die Veranstaltung „RECHT.HABEN – Wer sich informiert, weiß mehr“ ins Leben. In dieser ersten Runde erläuterten die Profis aus dem Anwaltszentrum Mödling den Vereinsmitgliedern die derzeitige Situation rund um Karfreitagsregelung und Sonntagsöffnung. Grundlegendes wurde schnell erläutert. „Wir gelten als Ortsklasse 1 – die Stadt Mödling hat also eine große Tourismusbedeutung vor dem Gesetz. Deshalb dürfen alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet für den Kleinverkauf von Waren auch an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet halten“, erklärt Rechtsanwalt Stephan Schriefl. Dazu bedarf es keines Antrags und keiner Bekanntgabe, das Geschäft darf einfach öffnen. Doch der Teufel steckt im Detail: „Vorsicht: Erstens betrifft das nicht die Gastronomiebetriebe oder große Händler. Und zweitens: Die Beschäftigung von Mitarbeitern ist am Sonntag nicht erlaubt!“, warnt Schriefl.
Doch siehe da: Unter einem Wust aus Regelungen, Verordnungen und politische Entscheidungen versteckt sich eine alte Verordnung, die nun zeitgemäß angepasst werden könnte. Offenbar konnte Mödling in längst vergangener Zeit seine Interessen beim Land Niederösterreich durch eine Ausnahmeregelung durchsetzen, wie der Anwalt erklärt: „So dürfen laut Verordnung Verkaufsstellen für Lebensmittel und Erfrischungen auch an Sonntagen von 9 bis 17 Uhr öffnen und sogar Mitarbeiter beschäftigen – und zwar während einer MÖDLINGER LEISTUNGSSCHAU.“ Was diese denn sei, das konnte in der Diskussionsrunde nicht eindeutig geklärt werden. Die Anwesenden vermuteten hier eine Vorgänger-Veranstaltung zum berühmten Mödlinger Faschingsumzug.
Der Verein Stadtmarketing.Mödling möchte nun genau hier ansetzen und sich für eine zeitgemäße Anpassung dieser Verordnung einsetzen, wie Obmann Gert Zaunbauer erklärt: „Ich habe vom Bürgermeister die Aussage, dass er ein Offenhalten der Betriebe im Zuge solcher Veranstaltungen durchaus für wünschenswert hält. Ich bin sicher, wir können hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um beim Land eine Anpassung zu erreichen – sofern das von den Mödlinger Betrieben gewünscht wird.“
Unternehmer der Fußgängerzone brachten zum Beispiel den Vorschlag ein, die Geschäfte im Rahmen des Kultursommers unter dieser gesetzlichen „Mödlinger Leistungsschau“-Sonderverordnung am Wochenende offen zu halten, da hier vermehrt auch auswärtige Gäste durch Mödling flanieren. „Wenn das ein kleines Dorf im Rahmen eines Zeltfestes kann, wie es in diesen Ausnahmeregelungen zu finden ist, sollte Mödling das auch erlaubt sein“, erklärt auch Zaunbauer: „Das wäre ein beispielgebendes synergetisches Projektergebnis zwischen der Mödlinger Wirtschaft und der Event-Koordinationsstelle des City Managements. Außerdem wäre das ein starkes Feature gegenüber der SCS, die ja bekanntlich am Sonntag geschlossen ist.“